Krankenkassen

 

Seit der Gesundheitsreform 2000 können Kranken-kassen nach § 20 Abs. 1 SGB V wieder die Kosten für Kurse zur Gesundheitsförderung übernehmen. Der Gesetzgeber hat an die Durchführung solcher Kurse hohe Qualitätsanforderungen gestellt.

Mit meiner Ausbildung erfülle ich diese Auflagen, so daß Sie für die gekennzeichneten Präventionskurse eine Bezuschussung der Kosten bei Ihrer Kranken- kasse beantragen können.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Großteil der Kursgebühren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

• Die Kurse erfüllen die Qualitätsvoraussetzung für eine Anerkennung durch die Krankenkassen

• Dem Teilnehmer kann eine regelmäßige Teilnahme an dem jeweiligen Präventionskurs von mindestens 80% bescheinigt werden

Bei den einzelnen Krankenkassen gibt es unter-schiedliche Regelungen bezüglich der Bezuschussung der anfallenden Kurskosten. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse über Fördermöglichkeiten für den von Ihnen gewünschten Kurs erkundigen.

Bei der Kursanmeldung bezahlen Sie die Kursgebühr zunächst aus eigenen Mitteln. Den Antrag auf Rückerstattung der Kosten stellen Sie dann nach Beendigung des Kurses, indem Sie bei Ihrer Krankenkasse die Teilnahmebescheinigung einreichen, die Sie bei einer regelmäßigen Teilnahme erhalten.

Um sozial benachteiligten Personen eine Beteiligung an Präventionsmaßnahmen zu erleichtern, können die Krankenkassen für diesen Personenkreis nach vorheriger Prüfung und Genehmigung der Maßnahme die Kosten – für die Versicherten vorleistungsfrei – ganz oder teilweise direkt übernehmen.

Schon gewußt?

Viele Krankenkassen bieten ein Bonuspunkte-System an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Bonusprogramme gefördert werden und in welcher Höhe Sie  Bonuspunkte für das jeweilige Präventionsangebot erhalten.